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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Schreibtisch für Vereinsarbeit
von: Ingo ()
Datum: 13.02.2024

Ein Projektleiter beabsichtigt für sein privates Arbeitszimmer einen Schreibtisch zu kaufen und fragt ob dieser über den Verein finanziert werden kann. Ist dies zulässig? Wäre ein private Nutzung dann ebenfalls im geringen Maße zulässig von z.B. 10% der Nutzungszeit?

Gruß Ingo

Re: Schreibtisch für Vereinsarbeit
von: W. Pfeffer ()
Datum: 13.02.2024

Wenn die private Nutzung ganz nachrangig ist, muss sie nicht berücksichtigt werden. Ansonsten müsste ein privater Nutzungsanteil versteuert werden.