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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Gläubiger-ID
von: LuHa ()
Datum: 10.02.2024

Hallo zusammen,

für Lastschriften in unserem neu zu gründenden Verein benötigen wir ja eine Gläubiger-ID. Antragsstellung/Verfahren ist soweit klar, ich frage mich nur, ob wir die erst dann beantragen können, wenn der Verein eingetragen ist - oder ob wir das bereits (a) vor der Vereinsgründung oder alternativ (b) vor der Eintragung ins VR beantragen können. Hat hier jemand Erfahrungen?

Zweite Frage: Für das SEPA-Mandat brauche ich ja bereits die Gläubiger-ID, d.h. ich kann, bevor mir diese vorliegt, keine SEPA-Mandate in Empfang nehmen? Oder gibt es hier eine Übergangsmöglichkeit (z.B. "im Antragsprozess")?

Gruß

Re: Gläubiger-ID
von: W. Pfeffer ()
Datum: 11.02.2024

ich frage mich nur, ob wir die erst dann beantragen können, wenn der Verein eingetragen ist - oder ob wir das bereits (a) vor der Vereinsgründung oder alternativ (b) vor der Eintragung ins VR beantragen können. Hat hier jemand Erfahrungen?

# Die Frage stellt sich so nicht, weil die Bank ja auch erst den Registerauszug haben will und man ohne Konto ja auch keine Gläubiger-ID braucht.

Zweite Frage: Für das SEPA-Mandat brauche ich ja bereits die Gläubiger-ID, d.h. ich kann, bevor mir diese vorliegt, keine SEPA-Mandate in Empfang nehmen?

# Richtig, aber die ID bekommt man schnell.

Oder gibt es hier eine Übergangsmöglichkeit (z.B. "im Antragsprozess")?

# Nein.

Re: Gläubiger-ID
von: LuHa ()
Datum: 11.02.2024

Ok, danke. D.h. aber auch, dass ich bei der Gründungsversammlung nicht direkt die Bankverbindungen (über SEPA-Mandate) abfragen kann bzw. sollte?

Re: Gläubiger-ID
von: W. Pfeffer ()
Datum: 11.02.2024

Bei der Beantragung der Gläubiger-ID wird die Registernummer verlangt. Von daher ist die Frage hinfällig.