Gläubiger-ID
von: LuHa ()
Datum: 10.02.2024
Hallo zusammen,
für Lastschriften in unserem neu zu gründenden Verein benötigen wir ja eine Gläubiger-ID. Antragsstellung/Verfahren ist soweit klar, ich frage mich nur, ob wir die erst dann beantragen können, wenn der Verein eingetragen ist - oder ob wir das bereits (a) vor der Vereinsgründung oder alternativ (b) vor der Eintragung ins VR beantragen können. Hat hier jemand Erfahrungen?
Zweite Frage: Für das SEPA-Mandat brauche ich ja bereits die Gläubiger-ID, d.h. ich kann, bevor mir diese vorliegt, keine SEPA-Mandate in Empfang nehmen? Oder gibt es hier eine Übergangsmöglichkeit (z.B. "im Antragsprozess")?
Gruß