Buchung von Zubehör für Sportgerät (Sportwaffen)
von: SebastianHT ()
Datum: 10.12.2021
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu oben angegebenen Vorgang. Wir sind ein Schützenverein, der als Zweck die Förderung des Schießsports in die Satzung verankert hat.
Für unsere Sportgeräte (Luftgewehre) werden Pressluftkartuschen benötigt, die die Luft enthalten, die zum Abfeuern der Munition benötigt werden. Die Kartuschen müssen hierzu in das Gewehr eingeschraubt werden, sonst funktioniert es nicht.
Nach 10 Jahren läuft die Nutzungsdauer ab und es mussten nun neue Kartuschen bestellt werden. Im Verein buchen wir nach SKR49.
Mein erster Impuls zur Buchung war es, diese in den Zweckbetrieb zu packen, Konto 5878. Aufgrund des Vereinszweckes bin ich mir aber nicht sicher, ob diese nicht doch im ideellen Bereich zu verorten sind, wobei ich nicht genau wüsste wo.
Allerdings muss man dazu anführen, dass diese Geräte nicht nur für interne Zwecke, sondern auch für Preisschießen und andere Wetttbewerbe verwendet werden.
Aufgrund meiner Fragestellung würde ich mich sehr über eine zweite Meinung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian A.