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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verkauf von Essen im wirtsch. Betrieb
von: AKN ()
Datum: 31.01.2024

Hallo Herr Pfeffer,

im Forum habe ich schon herausgefunden, dass wenn wir bei (externen) Veranstaltungen Essen verkaufen wollen, um unsere Vereinskasse zu füttern, dann fällt das in den wirtschaftlichen Betrieb. Soweit so gut.

Unsere erste Frage lautet: brauchen wir Nachweise für die Einnahmen? Eine Art Bon oder Quittungen oder reicht es, wenn wir eine Strichliste führen, wieviele "belegte Brötchen" wir verkauft haben?
Soweit ich weiss, sind wir beim Getränkeverkauf in unseren Vereinsräumen aufgrund der Grösse/des Umsatzes verpflichtet, eine Registrierkasse zu verwenden. Die können wir ja schlecht mit auf die Wiese nehmen, wo die Veranstaltung zum Brötchenverkauf zB stattfindet.

Und zweitens: die für den Verkauf benötigten Lebensmittel werden vermutlich auch im wirtschaftlichen Betrieb als Ausgabe gebucht, richtig?

Vielen Dank und liebe Grüße
der AK eV (gemeinnützig)

Re: Verkauf von Essen im wirtsch. Betrieb
von: pfeffer ()
Datum: 31.01.2024

Soweit man keine elektronische Kasse nutzt, werden Barverkäufe ohne Einzelbeleg durch eine Tageskassenabrechnung (Tageslosung) nachgewiesen.

> Soweit ich weiss, sind wir beim Getränkeverkauf in unseren Vereinsräumen aufgrund der Grösse/des Umsatzes verpflichtet, eine Registrierkasse zu verwenden.

# Ein solche Regelung gibt es nicht. Meist nimmt man wegen der organisatorischen Erfordernisse (z.B. unterschiedliche Umsatzsteuersätze) eine elektronische Kasse

> Und zweitens: die für den Verkauf benötigten Lebensmittel werden vermutlich auch im wirtschaftlichen Betrieb als Ausgabe gebucht, richtig?

# Natürlich

Re: Verkauf von Essen im wirtsch. Betrieb
von: AKN ()
Datum: 01.02.2024

Hallo Herr Pfeffer,

vielen Dank für die Antwort! Und das mit der Registrierkasse klären wir nochmal ab...

liebe grüße, der AKN