Rücklastschrift in EÜR
von: Lucia ()
Datum: 03.09.2021
Guten Tag,
im Zahlungsverkehr unseres Vereins kam es zu einer fälschlicherweise von unserem Konto abgebuchten Lastschrift, bei der wir per Rücklastschrift das Geld zurückgeholt haben.
Als nicht-bilanzierungspflichtiger Verein machen wir nur eine EÜR.
Ich bin mir unsicher, wie ich die geschilderten Zahlungen darin verbuchen (und ggf. belegen) soll und hoffe auf einen guten Ratschlag.