Kontierung für echte Zuschüsse
von: Ausdrucksreich e. V. ()
Datum: 29.01.2024
Hallo liebes Forum,
ich habe folgende Frage zur Kontierung nach SKR49
Ich erhalte von meiner Kommune echte Zuschüsse für die gemeinnützige Kulturarbeit.
Nun unterstütze ich eine Koproduktion (entsprecht sowohl dem Vereinszweck, als auch der Zweckbindung der Mittel), indem ich einen Teil dieser Zuschüsse an einen weiteren gemeinnützigen Verein weitergebe.
Ich erhalte von diesem zweiten gemeinnützigen Verein auch eine schriftliche Mittelanforderung als Beleg.
Wie kontiere ich diese Ausgabe richtig? Welches SKR49 Konto kommt da in Frage?
Vielen Dank und beste Grüße,
Nikita Lamparter