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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ab wann Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen?
von: qwerts2 ()
Datum: 29.01.2024

Hallo,

wär kurz wenn Ihr/Sie mir hier nochmal bitte helfen könnten:

Man liest in Bezug auf Vereinssteuerrecht etc. sehr viel darüber, in welcher Höhe Rücklagen gebildet werden dürfen.

Mir stellt sich aber eine andere Frage:

WANN bin ich denn als Verein verpfliichtet, eine Rücklage zu bilden?

Ich meine damit: Ein gewisser Betrag wird doch immer auf dem Bankkonto verbleiben (müssen).
Aber MUSS ich dann einen Teil der Überschüsses aus den einzelnen Vermögensbereichen unbedingt in eine Rücklage auch einstellen?

Gehen wir mal hier von einem Verein aus, dessen Vermögen im vierstelligen Bereich liegt.

Danke für Eure Rückmeldung!

Re: Ab wann Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen?
von: pfeffer ()
Datum: 29.01.2024

WANN bin ich denn als Verein verpfliichtet, eine Rücklage zu bilden?

# Ein Verpflichtung gibt es nicht.

Ich meine damit: Ein gewisser Betrag wird doch immer auf dem Bankkonto verbleiben (müssen).

# Nein.

Aber MUSS ich dann einen Teil der Überschüsses aus den einzelnen Vermögensbereichen unbedingt in eine
Rücklage auch einstellen?

# Nein.