Vereinsausflug
von: qwerts2 ()
Datum: 27.01.2024
Hallo,
hätte noch eine Frage (danke vorab für die Beantwortung!):
Unser gemeinnütziger Verein veranstaltet einen Vereinsausflug, der klar in den Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fällt (z.B. Fahrt nach Paris (Tourismus etc.)).
Jedes Mitglied, das mitfährt, überweist auf unser Konto. Davon zahlen wir später Bus, Hotel etc.
1. Zählen dann wir zivilrechtlich als Veranstalter?
2. ... und als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes?
3. Unser Verein ist grds. nicht umsatzsteuerbefreit, weil wir nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Ist dann der Beitrag, den wir vereinnahmen, inkl. USt?
Wenn ja, welcher Prozentsatz?
Danke für Eure Hilfe!