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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vereinsausflug
von: qwerts2 ()
Datum: 27.01.2024

Hallo,

hätte noch eine Frage (danke vorab für die Beantwortung!):

Unser gemeinnütziger Verein veranstaltet einen Vereinsausflug, der klar in den Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fällt (z.B. Fahrt nach Paris (Tourismus etc.)).
Jedes Mitglied, das mitfährt, überweist auf unser Konto. Davon zahlen wir später Bus, Hotel etc.


1. Zählen dann wir zivilrechtlich als Veranstalter?

2. ... und als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes?

3. Unser Verein ist grds. nicht umsatzsteuerbefreit, weil wir nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Ist dann der Beitrag, den wir vereinnahmen, inkl. USt?
Wenn ja, welcher Prozentsatz?


Danke für Eure Hilfe!

Re: Vereinsausflug
von: pfeffer ()
Datum: 29.01.2024

1. Zählen dann wir zivilrechtlich als Veranstalter?

# Ja.

2. ... und als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes?

# Ja, es sind keine durchlaufenden Posten.

3. Unser Verein ist grds. nicht umsatzsteuerbefreit, weil wir nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Ist dann der Beitrag, den wir vereinnahmen, inkl. USt?
Wenn ja, welcher Prozentsatz?

Ja, 19% bzw. die Margenbesteuerung für Reiseleistungen.

Hinweis: Sie brauchen evtl. auch die Reiseveranstalterinsolvenzabsicherung.

Re: Vereinsausflug
von: qwerts2 ()
Datum: 29.01.2024

Danke!!!


Muss diese Margenbesteuerung extra beim FA beantragt werden?
Oder muss das in der späteren USt-Erklärung in einer gesonderten Zeile eingetragen werden?


Danke!

Re: Vereinsausflug
von: pfeffer ()
Datum: 29.01.2024

Die Margenbesteuerung ist eine sehr spezielle Sache. Da sollte man sich fachlichen Rat holen.