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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Gründungsversammlung: Zuordnung Bereich?
von: qwerts2 ()
Datum: 27.01.2024

Hallo,

wir hatten unsere Vereins-Gründungsversammlung.

Natürlich handelte es sich bei der Gründungsversammlung um eine EINMALIGE Veranstaltung, zu der auch Getränke und Gebäck gereicht wurden und eine Musikgruppe zur Unterhaltung bestellt wurde.


In welche Vereinssphäre fallen denn diese Aufwendungen?

Bei der Vereinsgründung waren neben den künftigen Mitgliedern auch noch Externe dabei. Stellt das hier ein Problem für die Abzugsfähigkeit dar?

Danke für Eure Rückmeldung!

Re: Gründungsversammlung: Zuordnung Bereich?
von: qwerts2 ()
Datum: 28.01.2024

Zwei Fragen würde mich darüber hinaus noch interessieren:

Bietet es sich an, ein eigenes Buchungskonto "aufzumachen" für die Vereinsgründung, um die Kosten speziell für die Vereinsgründung separat auszuweisen?

Wenn ja, müssten auf dieses Konto dann auch die Notarkosten und Registergebühren?; Oder muss dies auf Konto "Gebühren" gebucht werden?


Vielen Dank!

Re: Gründungsversammlung: Zuordnung Bereich?
von: pfeffer ()
Datum: 28.01.2024

Das fällt alles in den idellen Bereich (Rechts- und Beratungskosten).

Re: Gründungsversammlung: Zuordnung Bereich?
von: qwerts2 ()
Datum: 29.01.2024

Ok, danke!

Könnten Sie mir bitte noch eine Rückmeldung zur ersten Frage geben?

- Gebäck/Getränke/gebuchte Musikgruppe auf der Gründungsversammlung + Kontierung davon

- Stellen Externe auf der Gründungsversammlung ein Problem dar zwecks Abzugsfähigkeit?


Danke vorab!

Re: Gründungsversammlung: Zuordnung Bereich?
von: pfeffer ()
Datum: 29.01.2024

- Gebäck/Getränke/gebuchte Musikgruppe auf der Gründungsversammlung + Kontierung davon

# Das kann man unter "Annehmlichkeiten im Rahmen der Mitgliederpflege" buchen.

- Stellen Externe auf der Gründungsversammlung ein Problem dar zwecks Abzugsfähigkeit?

# Theoretisch ja. Aber auf der Gründungsversammlung gibt es ja zunächst keine Externen, weil sich erst im Lauf der Versammlung klärt, wer Mitglied wird.