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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spendenbescheinigung für Saalmiete ausstellbar?
von: Taubenverein ()
Datum: 24.01.2024

Hallo Leute,

ich blicke bei den Spenden nicht ganz durch. Wir sind ein Geflügelzüchterverein und führen eine Geflügelausstellung durch. Abends sind alle Aussteller (Züchter mit Partner) in eine Gaststätte zum geselligen Erfahrungsaustausch eingeladen. Der Gastwirt würde uns gerne die Saalmiete (200€) spenden wollen.

Jetzt frage ich mich natürlich, ob das überhaupt geht?
1.) Eine Sachspende ist meines Erachtens wegen § 10b Abs.3 S.1 EStG ausgeschlossen.
2.) Bliebe nur noch die Geldspende. Er stellt uns eine Rechnung über die 200€ Saalmiete aus und verzichtet auf die Bezahlung. Über den gleichen Geldbetrag stellen wir ihm eine Spendenquittung aus.
Leider habe ich auch hier Zweifel, ob das geht. Gesellige Veranstaltungen zählen zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereins und selbst kulturelle Veranstaltungen sind Zweckbetrieb. Kann dann eine Spende zur Förderung der Tierzucht überhaupt für diesen Zweck verwendet werden? Oder besteht bei dieser sog. Aufwandsspende kein Zusammenhang.

Was meint Ihr? Ansonsten würde ich nämlich die Saalmiete einfach bezahlen.

Re: Spendenbescheinigung für Saalmiete ausstellbar?
von: pfeffer ()
Datum: 24.01.2024

Jetzt frage ich mich natürlich, ob das überhaupt geht?
1.) Eine Sachspende ist meines Erachtens wegen § 10b Abs.3 S.1 EStG ausgeschlossen.

# Genau, das ist eine Leistungsspende

2.) Bliebe nur noch die Geldspende. Er stellt uns eine Rechnung über die 200€ Saalmiete aus und verzichtet auf die Bezahlung. Über den gleichen Geldbetrag stellen wir ihm eine Spendenquittung aus.

# Ja, das geht. Nur hat dann der Vermieter keinen steuerlichen Vorteil.

Leider habe ich auch hier Zweifel, ob das geht. Gesellige Veranstaltungen zählen zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereins und selbst kulturelle Veranstaltungen sind Zweckbetrieb. Kann dann eine Spende zur Förderung der Tierzucht überhaupt für diesen Zweck verwendet werden? Oder besteht bei dieser sog. Aufwandsspende kein Zusammenhang.

# Weil es eine Geldspende ist, besteht kein unmittelbarerer Zusammenhang. Es geht also einzig um die gemeinnützigkeitsrechtliche Mittelverwendung. Hier gilt für gesellige Zwecke die Annehmlichkeitengrenze.

Re: Spendenbescheinigung für Saalmiete ausstellbar?
von: Taubenverein ()
Datum: 24.01.2024

Vielen Dank für die Info, dass bei Geldspenden kein unmittelbarerer Zusammenhang besteht.

Leider hat Ihre Antwort mehr Fragen als Antworten ergeben:

1.) Wissen Sie vielleicht wie es um die Annehmlichkeitengrenze bestellt ist, wenn von den 40 Gästen nur 10 Mitglied in unserem Verein sind. Die Anderen sind Mitglied in anderen Züchtervereinen bzw. Partner.
Muss ich dann jeweils anteilige 20 EUR Saalmiete auf unsere Vereinsmitglieder als Annehmlichkeit aufteilen? Bei uns in Sachsen gilt wohl eine Annehmlichkeitsgrenze von 60€, daher dürfte das kein Problem darstellen. Aber was ist mit den 30 Gästen/Nichtmitgliedern? Sollte ich dafür eine Teilnehmerliste anfertigen?

2.) Nun noch zum freundlichen Vermieter, der durch die Spende keinen steuerlichen Vorteil hat.
Der Vermieter macht es zum Glück nicht zum steuerlichen Vorteil, sondern weil er uns unterstützen möchte.
Aber wenn er wirklich nichts davon hat, gäbe es da auch eine andere Lösung? Ich kann ihm ja schlecht eine Spendenbescheinigung ganz ohne seinen Rechnungsbeleg ausstellen. Dann hätte ich einen Einnahmebeleg "Spendenquittung 200€", tatsächlich aber keine 200€ in der Vereinskasse. Eine weitere Möglichkeit wäre ihm einen Teil der Rechnung zu bezahlen, und den Rest als Geldspende zu begleichen. Aber einen Steuervorteil würde ihm das auch nicht einbringen?! Einen Steuervorteil hat man doch nur als Privatperson in Form von gesparter Lohnsteuer, oder übersehe ich hier irgendwas?

Re: Spendenbescheinigung für Saalmiete ausstellbar?
von: pfeffer ()
Datum: 24.01.2024

Wissen Sie vielleicht wie es um die Annehmlichkeitengrenze bestellt ist, wenn von den 40 Gästen nur 10 Mitglied in unserem Verein sind. Die Anderen sind Mitglied in anderen Züchtervereinen bzw. Partner.

# Bei den Partnern können die Kosten als Repräsentationsaufwendungen behandlet werden.

Der Vermieter macht es zum Glück nicht zum steuerlichen Vorteil, sondern weil er uns unterstützen möchte.
Aber wenn er wirklich nichts davon hat, gäbe es da auch eine andere Lösung?

# Ja, er verbucht die Leistung gar nicht und stellt weder eine Rechnung, noch bekommt er eine Spendenbescheinigung.

Re: Spendenbescheinigung für Saalmiete ausstellbar?
von: Taubenverein ()
Datum: 24.01.2024

Vielen Dank für Ihre Geduld, Sie haben mir sehr geholfen:

Bei den Partnern können die Kosten als Repräsentationsaufwendungen behandlet werden.
# Vielen Dank, das hilft mir weiter.

Ja, er verbucht die Leistung gar nicht und stellt weder eine Rechnung, noch bekommt er eine Spendenbescheinigung.
# Das heißt wir beide sparen uns die ganze Bürokratie und vor allem viel Zeit. Danke, manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.