Re: Spendenbescheinigung für Saalmiete ausstellbar?
von: Taubenverein ()
Datum: 24.01.2024
Vielen Dank für die Info, dass bei Geldspenden kein unmittelbarerer Zusammenhang besteht.
Leider hat Ihre Antwort mehr Fragen als Antworten ergeben:
1.) Wissen Sie vielleicht wie es um die Annehmlichkeitengrenze bestellt ist, wenn von den 40 Gästen nur 10 Mitglied in unserem Verein sind. Die Anderen sind Mitglied in anderen Züchtervereinen bzw. Partner.
Muss ich dann jeweils anteilige 20 EUR Saalmiete auf unsere Vereinsmitglieder als Annehmlichkeit aufteilen? Bei uns in Sachsen gilt wohl eine Annehmlichkeitsgrenze von 60€, daher dürfte das kein Problem darstellen. Aber was ist mit den 30 Gästen/Nichtmitgliedern? Sollte ich dafür eine Teilnehmerliste anfertigen?
2.) Nun noch zum freundlichen Vermieter, der durch die Spende keinen steuerlichen Vorteil hat.
Der Vermieter macht es zum Glück nicht zum steuerlichen Vorteil, sondern weil er uns unterstützen möchte.
Aber wenn er wirklich nichts davon hat, gäbe es da auch eine andere Lösung? Ich kann ihm ja schlecht eine Spendenbescheinigung ganz ohne seinen Rechnungsbeleg ausstellen. Dann hätte ich einen Einnahmebeleg "Spendenquittung 200€", tatsächlich aber keine 200€ in der Vereinskasse. Eine weitere Möglichkeit wäre ihm einen Teil der Rechnung zu bezahlen, und den Rest als Geldspende zu begleichen. Aber einen Steuervorteil würde ihm das auch nicht einbringen?! Einen Steuervorteil hat man doch nur als Privatperson in Form von gesparter Lohnsteuer, oder übersehe ich hier irgendwas?