Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Baukosten und Instandhaltungen buchen
von: Steffi ()
Datum: 24.01.2024

Hallo zusammen,
mal wieder eine "Spezialfragen".

Mein Verein baut gerne an den Vereinsanlagen und hält diese in Stand. Hier bin ich unsicher, wie ich prinzipiell verbuche. Ich weiß, dass ich Erhaltungsaufwand direkt abschreiben kann. Muss ich das auch, oder habe ich eine Wahlmöglichkeit? Wie sieht es bei kleinen Baukosten unerhalb 850€ aus?

1. Rechnung von Installateur für neue Dusche über 8000€:
--> Buche ich auf 0100 ff. und schreibe ich ab.

2. Rechnung von Installateur 1500€ für Instandhaltung der Dusche:
--> buche ich auf 2664 (IB)

3. Vereinsmitglied baut etwas neues und kauft im Baumarkt für 500€ ein:
--> Buche ich das auf geringwertiges Wirtschaftsgut (0340) und schreibe es direkt ab?

Vielen Dank und Grüße!

Re: Baukosten und Instandhaltungen buchen
von: pfeffer ()
Datum: 24.01.2024

1. Rechnung von Installateur für neue Dusche über 8000€:
--> Buche ich auf 0100 ff. und schreibe ich ab.

# Wenn es bisher keine Dusche gab, ist das kein Erhaltungsaufwand.

2. Rechnung von Installateur 1500€ für Instandhaltung der Dusche:
--> buche ich auf 2664 (IB)

# Das ist Aufwand - also keine bilanzielle Aktivierung

3. Vereinsmitglied baut etwas neues und kauft im Baumarkt für 500€ ein:
--> Buche ich das auf geringwertiges Wirtschaftsgut (0340) und schreibe es direkt ab?

# Die Geringfügigkeitsgrenze greift nur, wenn das Wirtschaftsgut eigenständig nutzbar ist. Wird es eingebaut, gilt das o.g.

Re: Baukosten und Instandhaltungen buchen
von: Steffi ()
Datum: 24.01.2024

> 3. Vereinsmitglied baut etwas neues und kauft im
> Baumarkt für 500€ ein:
> --> Buche ich das auf geringwertiges
> Wirtschaftsgut (0340) und schreibe es direkt ab?
>
> # Die Geringfügigkeitsgrenze greift nur, wenn das
> Wirtschaftsgut eigenständig nutzbar ist. Wird es
> eingebaut, gilt das o.g.

Das verstehe ich nicht ganz.
Falls es eigenständig nutzbar ist, wird es direkt abgeschrieben. Wird es eingebaut (neue Tür, wo vorher keine war) wird es aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben?

Re: Baukosten und Instandhaltungen buchen
von: pfeffer ()
Datum: 24.01.2024

Falls es eigenständig nutzbar ist, wird es direkt abgeschrieben. Wird es eingebaut (neue Tür, wo vorher keine war) wird es aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben?

# Ja, getrennt abgeschrieben werden nur eigenständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Wird es eingebaut, erhöht es den Wert des Gebäudes, das dann weiter abgeschrieben wird.