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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kostenübernahme für Mitgliederversammlung
von: Christine ()
Datum: 06.05.2021

Hallo Herr Pfeffer,

wie musste (im Oktober 2020) eine Rechnung des Vereins über die anteilige Übernahme der Kosten für eine Mitgliederversammlung gestellt werden?

Ohne Umsatzsteuer (quasi als zweckgebundene Spende), mit 7% oder mit 16% Umsatzsteuer?

Sachverhalt ist der, dass die Eingangsrechnungen dazu ohne Vorsteuer gebucht waren. Auch auf der gestellten Rechnung, um die es geht, ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen und nun geht es um die korrekte Verbuchung oder eventuelle Korrektur für den Jahresabschluss.

Haben Sie vielen Dank für Ihre Hilfe!

Re: Kostenübernahme für Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 06.05.2021

Ein Vorsteuerabzug bestünde im ideellen Bereich ohnehin nicht.
Eine Spende wäre möglich, wenn entsprechende Nachweise vorliegen. Da käme es auf die Art der Leistungen an.