Re: Aufteilung Unkosten Fachveranstaltung
von: Frau Berger ()
Datum: 15.01.2024
pfeffer schrieb:
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> # Beides ist möglich, eine Spende aber nur, wenn
> die Verstaltung in den steuerbegünstigten Bereich
> fällt.
> Es wäre auch im eigentlichen Sinn keine Rechnung,
> sondern eine Aufstellung für die Kostenübernahme.
Es ist ja ein Pauschalbetrag. Wenn es also keine Rechnung ist, wie würde das dann aussehen? Eine Aufstellung der Unkosten, die wir hatten, und dann die Bitte, wie vereinbart davon 500 Euro pauschal zu begleichen? Brauchen wir dafür eine gesonderte schriftliche Vereinbarung, die die Zahlung regelt, oder reicht diese Aufstellung?
Und zur anderen Lösung - da keine Einnahmen erzielt werden (kein Eintritt, kein Verkauf) und es um satzungsgemäße Themen und Aufgaben geht, müsste sie doch in den ideellen Bereich fallen, oder?