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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufteilung Unkosten Fachveranstaltung
von: Frau Berger ()
Datum: 15.01.2024

Guten Tag,

wir werden demnächst eine satzunggemäße Fachveranstaltung in Kooperation mit einem anderen Verein durchführen. Der Hauptteil liegt bei uns, der andere Verein will pauschal 500 Euro beisteuern. Die Veranstaltung wird über Drittmittel finanziert, Einnahmen nicht erzielt. Leider sind die Unkosten deutlich höher, so dass keine Einzelrechnung über etwa diesen Betrag anfallen wird.

Wie können/müssen wir das am Besten verbuchen? Stellen wir eine Rechnung an den anderen Verein? Zahlt der andere Verein den Betrag als zweckbezogene Spende?

Vielen Dank schon mal!

Re: Aufteilung Unkosten Fachveranstaltung
von: pfeffer ()
Datum: 15.01.2024

Wie können/müssen wir das am Besten verbuchen? Stellen wir eine Rechnung an den anderen Verein? Zahlt der andere Verein den Betrag als zweckbezogene Spende?

# Beides ist möglich, eine Spende aber nur, wenn die Verstaltung in den steuerbegünstigten Bereich fällt.
Es wäre auch im eigentlichen Sinn keine Rechnung, sondern eine Aufstellung für die Kostenübernahme.

Re: Aufteilung Unkosten Fachveranstaltung
von: Frau Berger ()
Datum: 15.01.2024

pfeffer schrieb:
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> # Beides ist möglich, eine Spende aber nur, wenn
> die Verstaltung in den steuerbegünstigten Bereich
> fällt.
> Es wäre auch im eigentlichen Sinn keine Rechnung,
> sondern eine Aufstellung für die Kostenübernahme.

Es ist ja ein Pauschalbetrag. Wenn es also keine Rechnung ist, wie würde das dann aussehen? Eine Aufstellung der Unkosten, die wir hatten, und dann die Bitte, wie vereinbart davon 500 Euro pauschal zu begleichen? Brauchen wir dafür eine gesonderte schriftliche Vereinbarung, die die Zahlung regelt, oder reicht diese Aufstellung?

Und zur anderen Lösung - da keine Einnahmen erzielt werden (kein Eintritt, kein Verkauf) und es um satzungsgemäße Themen und Aufgaben geht, müsste sie doch in den ideellen Bereich fallen, oder?

Re: Aufteilung Unkosten Fachveranstaltung
von: pfeffer ()
Datum: 15.01.2024

Wenn es um eine Mittelweitergabe an einen anderen gemeinnützigen Verein geht, braucht es weiter keinen besonderen Nachweis, weil ja auch eine Spende möglich ist. Es genügt also die Bestätigung über den Zahlungseingang und der Gemeinnützigkeit.

Re: Aufteilung Unkosten Fachveranstaltung
von: Frau Berger ()
Datum: 16.01.2024

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wenn es um eine Mittelweitergabe an einen anderen
> gemeinnützigen Verein geht, braucht es weiter
> keinen besonderen Nachweis, weil ja auch eine
> Spende möglich ist. Es genügt also die Bestätigung
> über den Zahlungseingang und der Gemeinnützigkeit.


Hab ich das jetzt richtig verstanden, es reicht also eine Spendenquittung?

Re: Aufteilung Unkosten Fachveranstaltung
von: pfeffer ()
Datum: 16.01.2024

Ja, oder besser nicht mal das. Es genügt der Nachweis, dass das Geld an den Verein gezahlt wurde.

Re: Aufteilung Unkosten Fachveranstaltung
von: Frau Berger ()
Datum: 16.01.2024

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ja, oder besser nicht mal das. Es genügt der
> Nachweis, dass das Geld an den Verein gezahlt
> wurde.

Ok, dafür reicht dann ein formloses Schreiben?

Re: Aufteilung Unkosten Fachveranstaltung
von: pfeffer ()
Datum: 16.01.2024

Ja.

Re: Aufteilung Unkosten Fachveranstaltung
von: Frau Berger ()
Datum: 17.01.2024

Dann machen wir das so. Vielen Dank für Ihre Hilfe!