Umlagen oder Gebühren
von: reipalu ()
Datum: 20.02.2021
Hallo, ans Forum,
ich habe eine Frage zum Thema Umlagen:
In unserem Kleingartenverein gibt es folgende Jahresrechnung an die Mitglieder.
Neben den üblichen Posten wie
Pacht, Abgaben an den Kreis und Landesverband, Versicherung und Wasservorauspauschale
stehen noch der Mitgliedsbeitrag, eine Pauschale für das Ablesen der Wasserzähler 10€ und die Position Gemeinschaftsarbeiten, Container und Müllentsorgung 65€, eine Position Umlagen ist leer bzw. 0€!
Nun meine Frage: sind letzten beiden Positionen nicht versteckte Umlagen?
In unserer Satzung steht, dass die Umlagen auf 50€ begrenzt sind. War wohl mal eine rechtliche Vorgabe (2009?)
Im Weiteren steht dann §x Dem geschäftsführende Vorstand obliegen C) Anordnung von Gemeinschaftsleistungen.
Meiner Meinung nach wollte der Gesetzgeber doch mit der Begrenzung einer Umlage genau dies verhindern, dass Vorstände immer weiter die Gebühren erhöhen können. Oder liege ich da komplett falsch?