Zuordnung Zuschuss zu welchem Bereich
von: nina_bauer77 ()
Datum: 04.02.2021
Guten Abend,
unserem Verein (Sportverein) wurde von der Gemeinde das Bürgerhaus unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Der Verein nutzt einen Teil der dortigen Räumlichkeiten (Halle und Umkleide) um seine Kurse abzuhalten und vermietet die anderen Räumlichkeiten (Saal sowie Kegelbahn) für private Veranstaltungen/Feste oder Sitzungen. Darüber hinaus hat sich der Verein in dem Nutzungs-/Überlassungsvertrag dazu verpflichtet, das Bürgerhaus zu reinigen, Reparaturen durchzuführen, den Rasen zu mähen usw. Dafür zahlt ihm die Gemeinde einen Zuschuss. Da m.E. hier ein Leistungsaustausch vorliegt, Leistung gegen Gegenleistung, ist der Zuschuss steuerbar und steuerpflichtig nur welchem Bereich ist der Zuschuss zuzuordnen? Dem Zweckbetrieb (7% USt) oder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (19% USt) oder ist er gar aufzuteilen, weil das Bürgerhaus in beiden Bereichen genutzt wird?
Vielen Dank und einen schönen Abend.