Re: i.g. Erwerb / innergemeinschaftlicher Erwerb - gemeinnütziger Verein ??
von: KultBuberze ()
Datum: 28.12.2020
Hallo Herr Pfeffer,
dann habe ich den Sachverhalt leider ungünstig formuliert...
pfeffer schrieb:
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> Dass es für den ideellen Bereich sein soll, war
> oben nicht angegeben.
So war das auch nicht gemeint. Ich wollte lediglich die Bereiche vergleichen und wissen wie es im jeweiligen Fall zu behandeln wäre.
In meinem Fall sind es Ausgaben für den Zweckbetrieb des Vereins, zum Verbleib im Verein.
Also würde ich hier jetzt buchen USt aus i.g. Erwerb und gleichzeitig Vorsteuer aus i.g. Erwerb und erstelle eine ZM für den Verein?
Und sofern es sich um Ausgaben für den ideellen Bereich handeln würde, müsste ich nur Umsatzsteuer aus i.g. Erwerb abführen , jedoch ohne Vorsteuerabzug??
Und Falls der Verein Waren für den Weiterverkauf im wirtsch.GB kauft, wäre da auch USt und VoSt aus i.g. zu buchen??