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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
i.g. Erwerb / innergemeinschaftlicher Erwerb - gemeinnütziger Verein ??
von: KultBuberze ()
Datum: 23.12.2020

Hallo sehr geehrtes VereinsKnowhow Team,


bitte steinigt mich bitte nicht für diese Frage aber aus den gesetzlichen Grundlagen werde ich nicht so recht schlau.

Ist es für einen gemeinnützigen Verein mit Schwerpunkt "Jugendarbeit - Filmproduktion " möglich innergemeinschaftliche Erwerbe zu tätigen?

Sodass diese auch Umsatzsteuertechnisch so behandelt werden? Der Verein besitzt eine deutsche USt ID und zum Vorsteuerabzug berechtigt und kaufte sich Betriebsbedarf (diverses Kleinzeug) aus Polen. Beide gaben Ihre jeweilige USt-ID Nummern an. ( einmal DE und einmal PL)

Auf der Rechnung ist ebenfalls der Hinweis auf eine innergemeinschaftliche Lieferung zu finden.

Bitte sagt mir wie so eine Rechnung Buchhalterisch zu buchen ist.



Danke

lg

Re: i.g. Erwerb / innergemeinschaftlicher Erwerb - gemeinnütziger Verein ??
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.12.2020

Unter den genannten Voraussetzungen ist das möglich. Buchungstechnisch ist das dann keine Besonderheit, nur dass eben ohne Vorsteuer gebucht wird.

Re: i.g. Erwerb / innergemeinschaftlicher Erwerb - gemeinnütziger Verein ??
von: KultBuberze ()
Datum: 28.12.2020

Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Unter den genannten Voraussetzungen ist das
> möglich. Buchungstechnisch ist das dann keine
> Besonderheit, nur dass eben ohne Vorsteuer gebucht
> wird.

ohne Vorsteuer buchen? jetzt bin ich restlos verwirrt.

Wenn auf der Rechnung steht : i.g. Lieferung . Leistungsempfänger Steuerschuldner.. gem- Art.194 EU MWSt Richtlinie......



müsste ich dann nicht Vorsteuer und Umsatzsteuer buchen ?
( wenn es z.B. für den Zweckbetrieb / wirtsch. Geschäftsbetrieb ist)


Oder Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug ? (Für den ideellen Bereich)


lg

Re: i.g. Erwerb / innergemeinschaftlicher Erwerb - gemeinnütziger Verein ??
von: pfeffer ()
Datum: 28.12.2020

Dass es für den ideellen Bereich sein soll, war oben nicht angegeben.
Dann muss nachversteuert werden.
Dann ist es aber nur sinvoll, steuerfrei einzukaufen, wenn der deutsche Steuersatz niedriger ist als der des Lieferlandes.



Edited 1 time(s). Last edit at 28.12.2020 by pfeffer.

Re: i.g. Erwerb / innergemeinschaftlicher Erwerb - gemeinnütziger Verein ??
von: KultBuberze ()
Datum: 28.12.2020

Hallo Herr Pfeffer,

dann habe ich den Sachverhalt leider ungünstig formuliert...


pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Dass es für den ideellen Bereich sein soll, war
> oben nicht angegeben.


So war das auch nicht gemeint. Ich wollte lediglich die Bereiche vergleichen und wissen wie es im jeweiligen Fall zu behandeln wäre.



In meinem Fall sind es Ausgaben für den Zweckbetrieb des Vereins, zum Verbleib im Verein.
Also würde ich hier jetzt buchen USt aus i.g. Erwerb und gleichzeitig Vorsteuer aus i.g. Erwerb und erstelle eine ZM für den Verein?





Und sofern es sich um Ausgaben für den ideellen Bereich handeln würde, müsste ich nur Umsatzsteuer aus i.g. Erwerb abführen , jedoch ohne Vorsteuerabzug??




Und Falls der Verein Waren für den Weiterverkauf im wirtsch.GB kauft, wäre da auch USt und VoSt aus i.g. zu buchen??

Re: i.g. Erwerb / innergemeinschaftlicher Erwerb - gemeinnütziger Verein ??
von: pfeffer ()
Datum: 28.12.2020

Also würde ich hier jetzt buchen USt aus i.g. Erwerb und gleichzeitig Vorsteuer aus i.g. Erwerb und erstelle eine ZM für den Verein?

# Ganz richtig.

Und sofern es sich um Ausgaben für den ideellen Bereich handeln würde, müsste ich nur Umsatzsteuer aus i.g. Erwerb abführen , jedoch ohne Vorsteuerabzug??

# Genau.

Re: i.g. Erwerb / innergemeinschaftlicher Erwerb - gemeinnütziger Verein ??
von: KultBuberze ()
Datum: 28.12.2020

Vielen Dank dafür....


So werd ich tun :-)



Ich wünsche einen guten Start ins kommende Jahr

Re: i.g. Erwerb / innergemeinschaftlicher Erwerb - gemeinnütziger Verein ??
von: Dominik ()
Datum: 28.12.2020

Ich mache das öfters, Nennt sich Revese Charge Verfahren.
Spart Umsatzsteuer. Aktuell aus Polen 7% Differenz

Musst du nur in der Steuererklärung angeben und entsprechend verbuchen, da du für den Teil, der in den Idellen Bereich fällt oder der in keine Ausgangsumsätze eingeht im Zweckbetrieb keine Vorsteuer ziehen kannst und dort den entsprechenden Steuerbetrag an das deutsche Finanzamt abgeben musst.

Ich kann immer nur raten, alles Netto im Ausland zu kaufen , wenn du eine gültige Ust ID hast und nicht die ausländische Mwst mitzubezahlen, sondern das über das Revese Charge Verfahren in DE zu tun.