Re: Pflichtangaben auf Barkasse Einnahmebeleg
von: pfeffer ()
Datum: 22.12.2023
Ich würde mir gerne (u.a. aus ästhetischen Gründen) eigene Vorlagen für entsprechende Belege gestalten. Meine Frage ist daher: Gibt es (gesetzliche/steuerrechtliche) Pflichtvorgaben, die auf einem entsprechenden Einnahmebeleg auf jeden Fall vorhanden sein müssen?
# Es sind die 5 W's: Wer, bekommt von wem, wann, wieviel wofür.
Als Zusatzfrage würde mich noch interessieren: Lassen sich (um sparsamer mit dem Papier umzugehen) auch mehrere unterschiedliche Bareinnahmen auf einem Blatt aufführen, also z.B. tabellarisch mit Datum, Betrag, etc.…?
# Bareinnahmen können grundsätzlich als Sammelabrechnung gemacht werden (Tageskassenabrechnung), d.h. für Bareinnahmen bis zu einer gewissen Höhe (ca. 100 Euro) müssen keine Einzelbelege erstellt werden.