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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Nachwuchsförderzentrum
von: MichaelaH. ()
Datum: 02.11.2020

Hallo zusammen,

muss das Nachwuchsleistungszentrum in den Zweckbetrieb verbucht werden oder können die entsprechenden Ausgaben (Personalkosten, KFZ, sonstige Aufwendungen) und Einnahmen( Zuschüsse von Verbänden) in den ideellen Bereich zugeordnet werden?

Grundsätzlich würde ich es in den Bereich Jugend einordnen und somit in den iB oder?

Vielen Dank im Voraus.
MichaelaH.

Re: Nachwuchsförderzentrum
von: pfeffer ()
Datum: 02.11.2020

Werden denn mit dem Nachwuchsförderzentrum wirtschaftliche Einnahme erzielt?
Wenn nicht, fällt es in den ideellen Bereich.

Re: Nachwuchsförderzentrum
von: MichaelaH. ()
Datum: 11.11.2020

Nein, es werden keine wirtschaftlichen Einnahmen damit erzielt. Habe mich nun auch aufgrund eines Urteils auf den Ideellen Bereich bzw. ab U 17 auf den Zweckbetrieb festgelegt.

Vielen Dank für die Rückmeldung.