Vorsteuerabzug bei Mischnutzung
von: Dominik B ()
Datum: 12.12.2023
Hallo zusammen,
guten Abend
ich habe folgenden Sachverhalt und brauche eure/ihre Unterstützung.
Wir haben eine Cheerleader Gruppe im Verein.
Diese erhält für ihre Auftritte über das Jahr verteilt Geldbeträge als Einnahmen.
Diese fallen ja in den Zweckbetrieb des Vereins mit 7%.
Bisher habe ich alle Ausgaben für die Senior Cheers in den idellen Bereich verbucht, da die Cheers primär bei unseren Spielen getanzt haben und sie dem reinen idellen Bereich nachgegangen sind. Die Einnahmen waren ein Nice to have.
Der Aufwand aber für die Buchungen für die Sachen, die in die Auftritte gegen Bezahlung fließen, wäre zu aufwändig gewesen.
Nun wollen wir aber ein neues Kostüm für 2024 anschafften (20x 270 Euro ca. 5400 Euro), dass wir sowohl für Auftritte gegen Bezahlung (Zweckbetrieb) als auch für die Spieltage (tanzen ohne Einnahme) nutzen wollen.
Ich gehe davon aus, dass wir von 10 Auftritten im Jahr 5 für den Verein haben und für 5 eine Bezahlung erhalten, sodass sicher 1500 Euro zusammen kommen.
Ich würde hier 50% der Ausgaben in den Zweckbetrieb buchen und 50% in den ideellen Bereich.
Ebenso würde ich 50% der Vorsteuer zum Abzug bringen, da wir ja um die Erlöse zu erhalten das Kostüm brauchen.
Ist das so korrekt?
Vielen Dank für die Hilfe