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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zweckgebundene Spenden
von: Wolle ()
Datum: 08.12.2023

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und freue mich, dass es so etwas gibt. Ich denke, wir werden uns hier nun öfter lesen :-) Danke, dass ich dabei sein darf!

Ich habe eine konkrete Luxus-Frage zur Zweckbindung von Spenden. Es ist ja untersagt, zweckgebundene Spenden ins Vereinsvermögen zu überführen. Wir sind eine mildtätige Organisation und versorgen bedürftige Menschen unentgeltlich mit Hilfsgütern. Durch eine Werbeaktion kommen nun hohe Geldspenden für einen bestimmten Zweck bei uns an. Und zwar in einer Größenordnung, die ungeahnte Ausmaße annimmt. Für uns zumindest, andere haben so etwas vielleicht täglich :-)

Wie eng wird diese Zweckbindung nun definiert? Was wenn ich beispielsweise einen Spendenaufruf für den Kauf von Schlafsäcken für auf der Straße lebende Menschen habe und es kommt so viel Geld rein, um 1 Million Schlafsäcke kaufen zu können (was natürlich viel zu viel ist)?
Ich kann ja schlecht tatsächlich alles in Schlafsäcke investieren, von denen wir nur einen Bruchteil austeilen können. So viele können wir weder lagern noch haben wir ausreichend Fahrzeuge, um sie zu verteilen.
Kaufe ich nun aber einen LKW/Sprinter um die Verteilung vorzunehmen und dafür nur 10.000 Schlafsäcke, wäre das eine ausreichende Menge und allen geholfen. Aber ist das Spendengeld dann noch zweckgebunden eingesetzt?
Natürlich könnten wir einen Sprinter rein für diese eine Großverteilung mieten (den wir jedoch ohnehin dringend für den Verein bräuchten). Aber dann bleibt immer noch das Problem, sagen wir 990.000 Schlafsäcke kaufen zu müssen. Aufgrund der Vielzahl an Spendern ist auch eine Rückzahlung nicht oder nur extrem aufwändig möglich.

Oder was, wenn ich ein Lager anmiete (temporär/dauerhaft)? Oder wenn ich zusätzlich zu einer vernünftigen Anzahl an Schlafsäcken auch Kleidung, Thermoskannen oder sonstige Hilfsgüter kaufe und verteile?

Bitte nicht falsch verstehen: Wir wollen uns weder bereichern und suchen auch keinen Weg, Spendengelder außerhalb des gedachten Zwecks einzusetzen. Alles soll seine Richtigkeit haben und die Spenden sollen da ankommen, wo sie hin gehören. Man kann aber andererseits ja nicht erwarten, dass wir Tonnenweise Hilfsgüter zu Fuß transportieren weil der Spendenaufruf nicht die Formulierung "Hilfsgüter und benötigte Logistik" hieß. Marketing vs. Vereinsrecht :-) Oder dass wir unbenötigte Dinge kaufen und andere dringend benötigte Dinge nicht kaufen können.

Also: Wo ist die Grenze, welchen Spielraum gibt es? Ich konnte trotz intensiver REcherche online nichts wirklich greifbares finden.

Alle Zahlen waren übrigens rein fiktiv ;-)

Besten Dank und viele Grüße
Wolle



Edited 1 time(s). Last edit at 08.12.2023 by Wolle.

Re: Zweckgebundene Spenden
von: pfeffer ()
Datum: 08.12.2023

Eine spezifische Zweckbindung (Schenkung unter Auflage) macht ja nur der Spender. Gibt es eine solche?
Die steuerliche Zweckbindung bezieht sich nur auf die Satzungszwecke allgemein.

Re: Zweckgebundene Spenden
von: Wolle ()
Datum: 09.12.2023

Bei den eingehenden Überweisung steht jeweils der Zweck mit angegeben, um beim Beispiel zu bleiben: "Für Schlafsäcke für die Werbeaktion xy"

Re: Zweckgebundene Spenden
von: pfeffer ()
Datum: 09.12.2023

Das müsste man dann mit den Spendern - und nur mit diesen - klären, ob sie mit einer anderweitigen Verwendung der Spenden einverstanden sind.

Re: Zweckgebundene Spenden
von: Wolle ()
Datum: 09.12.2023

Danke für die Antwort!

Es ist also tatsächlich so, dass ein Spender in so einem Fall sich rein am Artikel selbst beteiligt und der Verein die Beschaffung-, Lagerungs- sowie Verteilungskosten (oder ganz kleinlich die Portokosten für die Zuwendungsbescheinigung) auf eigene Kosten selbst zu tragen hat? Das kann einen kleinen Verein schlimmstenfalls in die Zahlungsunfähigkeit treiben obwohl die Konten durch die Spendenaktion an sich prall gefüllt sind.

Gibt es irgendwo eine Quelle, wo man das klar definiert nachlesen kann? Ich suche und suche aber ich kann beim besten Willen nirgends eine Definition finden, die ausreichend breit und tief ausformuliert ist, so dass man diesen speziellen Fall daraus ableiten könnte.

Mit tausenden Spendern das einzeln zu klären, ist Gründen von Zeit und Aufwand kaum möglich.
Auch hier: Gibt es eine belastbare Quelle für eine Definition, wie das auszusehen hat? Reicht z.B. ein Hinweis auf dem Anschreiben für die Zuwendungsbescheinigung, dass neben der Artikelbeschaffung auch die Kosten für Beschaffung/Lager/Verteilung von diesen Spenden beglichen werden und der Spender ein Veto einlegen solle, falls ihm das nicht recht ist? Oder Bedarf es einer schriftlichen Erlaubnis des Spenders um dies zu tun?

Ganz schön schwierig das alles... :-)

Re: Zweckgebundene Spenden
von: pfeffer ()
Datum: 09.12.2023

Es ist also tatsächlich so, dass ein Spender in so einem Fall sich rein am Artikel selbst beteiligt und der Verein die Beschaffung-, Lagerungs- sowie Verteilungskosten (oder ganz kleinlich die Portokosten für die Zuwendungsbescheinigung) auf eigene Kosten selbst zu tragen hat?

# Die Frage ist einzig, wofür die Spende vorgesehen ist. Es handelt sich um eine "Schenkung unter Auflage". Was also war der vereinbarte Verwendungszweck?

Mit tausenden Spendern das einzeln zu klären, ist Gründen von Zeit und Aufwand kaum möglich.

# Deswegen solte man den Spendenzweck nicht zu eng definieren.
In der Regel wird der Spender damit auch kein Problem haben.