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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Körperschaftsteuer
von: Mig21 ()
Datum: 23.07.2020

Unser Naturschutzverein wurde vom Finanzamt aufgefordert eine Körperschaftsteuererklärung mit Anlage GEM einzureichen. Hiermit soll die Gemeinnützigkeit der Jahre 2017,2018,2019 überprüft werden. Der Verein hatte 2017 Einnahmen von ca.2.000€, 2018+2019 jeweils ca. 20.000€, die Gelder wurden in 2019 teilweise und der Rest in 2020 kpl. ausgegeben aufgrund Bau eines Vereinsheims. Müsste der Verein trotzdem Rücklagen angeben, obwohl in 2020 keine Gelder mehr vorhanden sind?

Re: Körperschaftsteuer
von: pfeffer ()
Datum: 23.07.2020

Eine Rücklage muss erst ausgewiesen werden, wenn Mittelüberhänge mehr als zwei Jahre "weitergeschleppt" werden. Das ist hier ja nicht der Fall. Mittelüberhänge aus 2018 müssten bis Ende 2020 verwendet werden. Und das ist ja auch geschehen.