Unmittelbarkeit gewahrt bei Spendenvereinnahmung durch Dritten?
von: PlAn ()
Datum: 08.11.2023
Hallo,
ein Verein möchte aus diversen Gründen mit einer gewerblichen KG kooperieren. Hier besteht dann die Idee, dass diese KG freiwillige Spenden für Rechnung des Vereins vereinnahmt und weiterleitet und vom Verein aus dann Zuwendungsbestätigungen erstellt werden an die Spender. Ist auch dieses Konstrukt des offenen Vereinnahmens für fremde Rechnung eine Verletzung der "Unmittelbarkeit"? Ich sehe zusätzlich allein schon Nachweisprobleme. Denn wie will der Verein nachweisen, dass tatsächlich der von der KG genannte Spender der echte Gönner war?
Vielen Dank für dieses Forum! :-)
BG