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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Unmittelbare Unterstützung von Einzelpersonen
von: Dennis ()
Datum: 27.10.2023

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

ich habe folgendes gelesen:

"Die Unterscheidung von mildtätig und gemeinnützig ist deswegen wichtig, weil regelmäßig nur bei Mildtätigkeit Eiinzelpersonen unmittelbar unterstützt werden dürfen. Außerdem gilt bei mildtätigen Zwecken nicht der Grundsatz der Förderung der Allgemeinheit. Es dürfen also auch eng begrenzte oder abgeschlossene Personenkreise unterstützt werden."

Meine Fragen dazu sind:

Was ist bitte der Unterschied zwischen mittelbarer und unmittelbarer Unterstützung?

Und; kann man auch im Bereich Bildung Einzelpersonen unmittelbar unterstützen, z.B. durch ein nicht rückzahlpflichtiges Stipendium (monatliche Zahlung von 1.200 Euro, damit jemand sich voll und ganz auf ein Selbststudium konzentrieren kann)?

Vielen Dan für die Hilfe!

Dennis

Re: Unmittelbare Unterstützung von Einzelpersonen
von: pfeffer ()
Datum: 28.10.2023

Ja, Bildungsstipendien sind möglich. Allerdings muss die Auswahl der Stipendiaten nach einem geregelten Vergabeverfahren erfolgen. In der Regel wird das Satzungszweck sein müssen. Da empfehle ich die Rücksprache mit dem Finanzamt.

Mit "unmittelbar" ist hier die direkte Weitergabe von Geld- und Sachmitteln an die Personen gemeint gemeint.

Re: Unmittelbare Unterstützung von Einzelpersonen
von: Dennis ()
Datum: 29.10.2023

Vielen Dank Herr Pferrer.

Muss die Vergabe von Stipendien Satzungszweck sein (ist es bei uns), oder auch das genaue Vergabeverfahren selbst?

Viele Dank und viele Grüße

Dennis

Re: Unmittelbare Unterstützung von Einzelpersonen
von: pfeffer ()
Datum: 29.10.2023

Das Vergabeverfahren nicht. Aus dem Selbstlosigkeitsgebot folgt aber, dass keine Personen im Vereinsumfeld bevorzugt werden dürfen. Deswegen muss es ein Verfahren mit objektiven Kriterien geben. Das folgt dem Fremdvergleichsprinzip.

Re: Unmittelbare Unterstützung von Einzelpersonen
von: Dennis ()
Datum: 29.10.2023

Vielen Dank Herr Pfeffer! Eine letzte Frage bitte; muss es sich um ein Studium an einer Schule handeln, oder kann auch eine Selbststudienzeit über YouTube, Bücher, etc. ohne abschließende Prüfung gefördert werden?

Re: Unmittelbare Unterstützung von Einzelpersonen
von: pfeffer ()
Datum: 29.10.2023

So genaue Vorgaben gibt da natürlich nicht.
Ich würde hier aber ohnehin mit dem Finanzamt Rücksprache halten.