Unmittelbare Unterstützung von Einzelpersonen
von: Dennis ()
Datum: 27.10.2023
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
ich habe folgendes gelesen:
"Die Unterscheidung von mildtätig und gemeinnützig ist deswegen wichtig, weil regelmäßig nur bei Mildtätigkeit Eiinzelpersonen unmittelbar unterstützt werden dürfen. Außerdem gilt bei mildtätigen Zwecken nicht der Grundsatz der Förderung der Allgemeinheit. Es dürfen also auch eng begrenzte oder abgeschlossene Personenkreise unterstützt werden."
Meine Fragen dazu sind:
Was ist bitte der Unterschied zwischen mittelbarer und unmittelbarer Unterstützung?
Und; kann man auch im Bereich Bildung Einzelpersonen unmittelbar unterstützen, z.B. durch ein nicht rückzahlpflichtiges Stipendium (monatliche Zahlung von 1.200 Euro, damit jemand sich voll und ganz auf ein Selbststudium konzentrieren kann)?
Vielen Dan für die Hilfe!
Dennis