Kaution im Verein
von: kesha ()
Datum: 12.01.2020
Hallo,
wir sind ein (hoffentlich noch gemeinnütziger) Kleingartenverein und haben das Problem, dass viele Mitglieder weder den Beitrag noch die Pacht bezahlen. 1 oder 2 Jahre machen diese und dann sind die Pächter / Mitglieder (natürlich ohne Zahlung) weg. Eine Nachlässigkeit unseres Vorstandes, ich weiß....und eine andere Baustelle / ein anderer Kampf.
Kündigungen mit Mahnbescheid sind soweit klar, wenn es sich der Verein leisten könnte,....oder der Vorstand mal anleiert.
In einer Mitgliederversammlung 2015 wurde darüber abgestimmt und Vorschlag angenommen, dass von neuen Mitgliedern eine Kaution verlangt werden kann.
Letzter Stand der Dinge war, dieses würde nicht gehen ....(original Zitat aus dem Protokoll 2016):
Vorauszahlungen - als Kaution - sind wirtschaftlich untersagt.
Stimmt dieses so, auf welcher Grundlage wurde es untersagt? Wen kann man fragen (Finanzamt?)
Meinem laienhaften Verständnis nach gehört die Kaution immer dem, der sie gezahlt hat, fließt also nicht in das Vermögen des anderen.
Gruß
Kescha