Re: Zuwendungsbestätigung Rechung beglichen als Spende
von: pfeffer ()
Datum: 08.10.2023
1. Darf ich hierüber eine Zuwendungsbestätigung (Geld) über 5000€ ausstellen? (Zahlen hätten wir das könnnen)
# Ja, aber weil der Wagen nicht zweckgebunden verwendet wird, wird das dann wie eine Verwendung zweckgebundener Mittel im steuerpflichtigen Bereich behandelt. Das Geld muss also innerhalb der zeitnahen Mittelverwendungsfrist wieder für die Satzungszwecke frei gesetzt werden oder es muss eine freie Rücklage in dieser Höhe gebildet werden.
2. In diesem Fall darf ich die Vorsteuer ziehen und den Stand ins Anlagevermögen aufnehmen, ist das korrekt?
# Ja, es liegt ja ein Rechnung vor. Gespendet wurde nicht der Wagen, sondern der dafür fällige Geldbetrag.
3. Nur am Rande: Der Zuwendende muss die Umsatzsteuer abführen, ist das korrekt?
# Natürlich.