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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuwendungsbestätigung Rechung beglichen als Spende
von: Sven Engel ()
Datum: 08.10.2023

Ich habe eine Frage zu einem aktuellen Fall.

Unserem Verein wurde ein Verkaufsstand (professioneller Imbisswagen) übergeben.
Die Firma stellt uns dafür 5000€ in Rechnung, die sie als Spende gerne bescheinigt hätte.

Also es existiert eine Rechung auf der steht :
Die Rechnung wird gegen Auststellung einer Spendenbescheinigung ausgeglichen.

Nun ist es so, dass dort die Mwst. ausgewiesen ist. Der Verkausfsstand wird im wirtschaftlichen geschäftsbetrieb eingesetzt.

1. Darf ich hierüber eine Zuwendungsbestätigung (Geld) über 5000€ ausstellen? (Zahlen hätten wir das könnnen)

2. In diesem Fall darf ich die Vorsteuer ziehen und den Stand ins Anlagevermögen aufnehmen, ist das korrekt?

3. Nur am Rande: Der Zuwendende muss die Umsatzsteuer abführen, ist das korrekt?

Wie sieht denn der Buchungssatz dann aus?
Verbindlichkeitem an Spende? (Wegen der Abschreibung)

Muss ich sonst noch etwas beachten?


Freue mich auf eine Antwort!

Re: Zuwendungsbestätigung Rechung beglichen als Spende
von: pfeffer ()
Datum: 08.10.2023

1. Darf ich hierüber eine Zuwendungsbestätigung (Geld) über 5000€ ausstellen? (Zahlen hätten wir das könnnen)

# Ja, aber weil der Wagen nicht zweckgebunden verwendet wird, wird das dann wie eine Verwendung zweckgebundener Mittel im steuerpflichtigen Bereich behandelt. Das Geld muss also innerhalb der zeitnahen Mittelverwendungsfrist wieder für die Satzungszwecke frei gesetzt werden oder es muss eine freie Rücklage in dieser Höhe gebildet werden.

2. In diesem Fall darf ich die Vorsteuer ziehen und den Stand ins Anlagevermögen aufnehmen, ist das korrekt?

# Ja, es liegt ja ein Rechnung vor. Gespendet wurde nicht der Wagen, sondern der dafür fällige Geldbetrag.

3. Nur am Rande: Der Zuwendende muss die Umsatzsteuer abführen, ist das korrekt?
# Natürlich.