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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Erste Mahnung mit hohen Anwaltsgebühren?
von: LuHa ()
Datum: 19.09.2023

Hallo,

offenbar ist uns eine Rechnung durch die Lappen gegangen (ca. 1.000€ Höhe), ggf. kam diese auch nie bei uns an und ist auch nicht aufgefallen, egal: Fakt ist, wir haben sie nicht bezahlt. Rechnungsdatum war der 1.6., Zahlungsfrist der 16.06.

Statt einer ersten Mahnung haben wir nun direkt ein anwaltliches Schreiben erhalten, in dem wir zur Zahlung aufgefordert werden. Zum Rechnungsbetrag kommen nun Zinsen (nachvollziehbar, ca. 3%) sowie - und das überrascht mich sehr - Anwaltskosten i.H.v. 140,-€!

Ist es denn zulässig, dass statt einer ersten Mahnung direkt derart hohe Anwaltskosten geltend gemacht werden können?

Re: Erste Mahnung mit hohen Anwaltsgebühren?
von: pfeffer ()
Datum: 19.09.2023

Die Frage ist, ob Sie bereits in Verzug waren. War ein kalendarischer Zahlungszeitpunkt angegeben?

Re: Erste Mahnung mit hohen Anwaltsgebühren?
von: LuHa ()
Datum: 19.09.2023

Ja, die Zahlungsfrist war der 16.6.

Re: Erste Mahnung mit hohen Anwaltsgebühren?
von: LuHa ()
Datum: 20.09.2023

Interessieren würde mich auch die Frage, inwieweit wir bestreiten können, die Rechnung je erhalten zu haben.

Re: Erste Mahnung mit hohen Anwaltsgebühren?
von: pfeffer ()
Datum: 20.09.2023

Wenn eine kalendarische Zahlungsfrist bestand, waren Sie in Verzug. Es durften also die Kosten des "Verzugsschadens" berechnet werden. Der BGH hat bestätigt, dass dazu auch Anwaltkosten gehören.
Zu behaupten, Sie hätten die Rechnung nicht bekommen, wird nicht wirken, weil das recht unplausibel ist.

Re: Erste Mahnung mit hohen Anwaltsgebühren?
von: LuHa ()
Datum: 20.09.2023

Ok, danke für die Info. Das überrascht mich tatsächlich. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass ich die Rechnung erhalten habe, diese wäre sofort auf dem Schreibtisch gegangen und erst dann wegsortiert worden, wenn sie bezahlt worden wäre. Und dass Post mal nicht ankommt, ist für mich nicht unplausibel.

Dass also direkt bei der allerersten Mahnung so hohe Gebühren fällig werden können, macht mich praktisch wirklich sprachlos...

Bin aber bei Ihnen, wenn Sie sagen, dass es dazu ein BGH-Urteil gibt.

Danke!