Erste Mahnung mit hohen Anwaltsgebühren?
von: LuHa ()
Datum: 19.09.2023
Hallo,
offenbar ist uns eine Rechnung durch die Lappen gegangen (ca. 1.000€ Höhe), ggf. kam diese auch nie bei uns an und ist auch nicht aufgefallen, egal: Fakt ist, wir haben sie nicht bezahlt. Rechnungsdatum war der 1.6., Zahlungsfrist der 16.06.
Statt einer ersten Mahnung haben wir nun direkt ein anwaltliches Schreiben erhalten, in dem wir zur Zahlung aufgefordert werden. Zum Rechnungsbetrag kommen nun Zinsen (nachvollziehbar, ca. 3%) sowie - und das überrascht mich sehr - Anwaltskosten i.H.v. 140,-€!
Ist es denn zulässig, dass statt einer ersten Mahnung direkt derart hohe Anwaltskosten geltend gemacht werden können?