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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mal wieder Essen und Übungsleiter
von: Ausdrucksreich e. V. ()
Datum: 19.09.2023

Hallo liebes Forum,

unser kleiner Kulturverein hat einen "Fachtag für Künstler*innen" in unserer lokalen Literaturszene veranstaltet.

Dazu ergeben sich bei mir 2 Fragen:

A_

Können Workshops / Lehrgänge auch über Übungsleiterpauschalen abgerechnet werden, wenn die Teilnehmenden selbst Übungsleiter sind? (Ein Jugendleiter macht seinen Jugendworkshop vor Kolleg*innen, damit unsere Jugendleiter voneinander lernen können).

B_

Teilnehmende an diesem Fachtag (Mitglieder und Nicht-Mitglieder des Vereins) bekommen am Tag ein Mittagessen bezahlt. Sind das Repräsentationskosten? Oder wie behandele ich das?

Vielen Dank und liebe Grüße

N. Lamparter

Re: Mal wieder Essen und Übungsleiter
von: pfeffer ()
Datum: 19.09.2023

Können Workshops / Lehrgänge auch über Übungsleiterpauschalen abgerechnet werden, wenn die Teilnehmenden selbst Übungsleiter sind?

# Ja, natürlich. Es muss nur in irgendeiner Weise eine "belehrende" usf. Veranstaltung sein.

Teilnehmende an diesem Fachtag (Mitglieder und Nicht-Mitglieder des Vereins) bekommen am Tag ein Mittagessen bezahlt.

# Das sind Kosten der Bildungsveranstaltung. Die Verpflegung der Teilnehmenden fällt in den Zweckbetrieb, d.h. die Verpflegung wird als notwendiger Teil der Bildungsveranstaltung betrachtet.

Re: Mal wieder Essen und Übungsleiter
von: Ausdrucksreich e. V. ()
Datum: 19.09.2023

Vielen Dank für die rasche Antwort.

Haben Sie mir vielleicht noch einen Tipp in welches Buchungskonto (SKR49) ich die Verpflegung der TN bei der Bildungsveranstaltung buchen könnte?

Re: Mal wieder Essen und Übungsleiter
von: pfeffer ()
Datum: 19.09.2023

Ich würde es als Kosten der Bildungsveranstaltungen buchen. Da hat der SKR 49 aber kein eigenes Konto.