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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
PV-Anlage
von: Anke Dorsch ()
Datum: 14.09.2023

Hallo Herr Pfeffer,

wie verbuche ich eine PV-Anlage, die in 2022 angeschafft wurde?

Umsatzsteuerlich muss sie versteuert werden,
aber ertragsteuerlich wäre sie steuerfrei.
Verbuche ich dann alle Einnahmen (Kto. 3400 oder 4000 ?) und Ausgaben (Kto. 4510) in der Vermögensverwaltung?

Re: PV-Anlage
von: pfeffer ()
Datum: 14.09.2023

Wenn die Erlöse aus Einspeisung kommen, ist das keine Vermögensverwaltung, sondern Gewerbebetrieb.
Bis 30 kWp sind Anlagen von der Gewerbesteuer befreit. Körperschaftsteuerpflichtig sind sie nach den allgemeinen Maßgaben.