Re: Festzelt für Jubiläum
von: Gerhard Koch ()
Datum: 04.09.2023
Danke für die schnelle Antwort. Wir haben einen wirtsch.Bereich, insofern ist der Vorsteuerabzug schon interessant. Das Zelt wurde aus den allgemeinen Betriebsmitteln (Beiträge) finanziert, ein Eintrittsgeld wurde nicht erhoben. Die Einnahmen aus der Bewirtschaftung wurden sowieso versteuert.