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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Festzelt für Jubiläum
von: Gerhard Koch ()
Datum: 04.09.2023

Wir sind ein gemeinnütziger Sportverein und haben dieses Jahr unser 75jähriges Juiläum gefeiert.
Dafür wurde u.a. ein Festzelt beschafft (GwG). Dieses Zelt soll aber auch für Mitgliederversammlungen,
Sportveranstaltungen, Kinderlager usw. verwendet werden. Welchem Bereich ist die Ausgabe nun
zuzuordnen? Wegen der Mehrfachnutzung möchte ich den ideellen Bereich nehmen. Wäre das richtig?
Eine prozentuale Aufteilung ist kaum möglich und wohl auch nicht sinnvoll.

Re: Festzelt für Jubiläum
von: pfeffer ()
Datum: 04.09.2023

Die Frage ist zunächst, ob eine Aufteilung steuerlich überhaupt von Bedeutung ist (bzgl. Vorsteuerabzug und Betriebsausgabenabzug). Dann kommt es auf die Herkunft der Mittel an.
Eine Zuordnung zum steuerpflichtigen Bereich ist (wenn die Mittelherkunft das erlaubt) im Zweifel besser.
Ansonsten ist eine Aufteilung auf Schätzungsbasis geboten.

Re: Festzelt für Jubiläum
von: Gerhard Koch ()
Datum: 04.09.2023

Danke für die schnelle Antwort. Wir haben einen wirtsch.Bereich, insofern ist der Vorsteuerabzug schon interessant. Das Zelt wurde aus den allgemeinen Betriebsmitteln (Beiträge) finanziert, ein Eintrittsgeld wurde nicht erhoben. Die Einnahmen aus der Bewirtschaftung wurden sowieso versteuert.