Rechnung ideeler Bereich
von: Mo ()
Datum: 23.08.2023
Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Musiker aus unserem Verein haben an einer Fernsehshow mitgewirkt (es wurde keine Musik gemacht, die Musiker waren lediglich Talkgäste) und haben dafür eine Gage bekommen , sowie eine pauschale Reisekosten Erstattung. Die produzierende Firma verlangt logischerweise eine Rechnung.
Meine Frage dazu:
Meines Erachtens handelt es sich um eine Leistung, die dem ideellen Bereich zuzuordnen ist, da es sich im weiteren Sinn um Mitgliederwerbung handelt. Diese wäre ja dann grundsätzlich nicht Umsatzsteuerpflichtig oder?
Wie mache ich das in der Rechnung erkenntlich, dass die Leistung nicht steuerpflichtig ist, weil Sie dem ideellen Bereich zuzuordnen ist. Gibt es hier eine gesetzliche Vorschrift die man zitieren kann?
Schonmal vielen Dank vorab!