Re: Teambuildingmaßnahmen
von: W. Pfeffer ()
Datum: 15.08.2023
Vom Verein bezahlt werden darf alles, was dem Verein dient, also durch die Vereinstätigkeit veranlasst ist (satzungsbezogen i.w.S. ist).
Buchen könnten man das unter Weiterbildung für Mitarbeiter o.ä.