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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Busfahrten zu Auswärtsspielen
von: DominikB. ()
Datum: 07.08.2023

Guten Tag,

ich habe mal eine Frage an die Community und Hr. Pfeiffer.
Ich habe folgenden Sachverhalt.

Wir wollen mit unserem Herrenteam auswärts fahren zu einem Spiel. Das Team ist im Zweckbetrieb abgebildet, da es Eintrittsgelder generiert.

Der Bus kostet ca. 1200 Euro.
Um den Kostendeckend zu buchen müsste bei Vollauslastung jeder 25 Euro bezahlen.

Wir möchten aber als Verein die Hälfte übernehmen, da das ein Playoffspiel ist.
Ist das so einfach möglich oder fällt das in die Begünstigung von Mitgliedern?

Ansonsten würde ich gerne nur 15 Euro von jedem Mitglied nehmen und diese als Einnahmen im Zweckbetrieb verbuchen (7%) und die Kosten dazu ebenfalls im Zweckbetrieb (mit vollem Vst Abzug). Das Defizit bleibt dann im Zwecksbetrieb stehen.

Ist das so korrekt?

Vielen Dank für die Hilfe.

Re: Busfahrten zu Auswärtsspielen
von: W. Pfeffer ()
Datum: 07.08.2023

Wenn das Spiel dem Zweckbetrieb zugeordnet ist, gibt es keine Bedenken gegen die Kostenübernahme.

Re: Busfahrten zu Auswärtsspielen
von: DominikB. ()
Datum: 07.08.2023

Heisst ich kann die Busfahrt ins Minus laufen lassen.
Und verbuche auch 100 Prozent der Kosten da?

Re: Busfahrten zu Auswärtsspielen
von: W. Pfeffer ()
Datum: 08.08.2023

Ja, auch ein Verlust wäre kein Problem.

Re: Busfahrten zu Auswärtsspielen
von: DominikB. ()
Datum: 08.08.2023

Wenn ich parallel einen Fanbus ordere, dann muss das in den WB.
Vermutlich wird der aber defizitär.
Kann ich dann die Einnahmen im WB buchen incl. Dem
Kostenanteil und den Rest in den Ideellen Bereich?

Re: Busfahrten zu Auswärtsspielen
von: W. Pfeffer ()
Datum: 08.08.2023

Wenn ich parallel einen Fanbus ordere, dann muss das in den WB.
# Ja, weil das ist keine satzungsbezogene Tätigkeit

Vermutlich wird der aber defizitär.
# Das wäre gemeinnützigkeitsschädlich.

Kann ich dann die Einnahmen im WB buchen incl. Dem
Kostenanteil und den Rest in den Ideellen Bereich?
# Nein, die Kosten folgen dem Verursachungsprinzip.
Außerdem bliebe es auch im ideellen Bereich eine Mittelfehlverwendung.

Re: Busfahrten zu Auswärtsspielen
von: DominikB. ()
Datum: 09.08.2023

Wenn ich im wirtschaftlichen Bereich Überschüsse habe aus dem normalen wgBetrieb, kann ich dann eventuell anfallende Verluste des Fan Busses im wirtschaftlichen Bereich unterbringen?

Re: Busfahrten zu Auswärtsspielen
von: W. Pfeffer ()
Datum: 09.08.2023

Ja, aber wenn mit dem Fanbus Verluste entstehen, wurde die Fahrt offensichtlich unterhalb der Selbstkosten angeboten. Das kann eine unentgeltliche Zuwendung an die Fans sein und die wäre gemeinnützigkeitsschädlich.

Re: Busfahrten zu Auswärtsspielen
von: DominikB. ()
Datum: 09.08.2023

Wir wollen die Fahrt kostendeckend kalkulieren
1330 Euro 48 Plätze 30 Euro für jeden.

Wenn aber bspw 8 abspringen oder ich den Bus nicht vollbekomme , dann habe ich eine Finanzierungslücke. Kann aber schlecht den anderen den Preis erhöhen.
Ist das dann zulässig oder muss ich sagen
Mindestmitfahrer Anzahl X , darunter findet er nicht statt

Vielen Dank für Ihre Ausführungen

Re: Busfahrten zu Auswärtsspielen
von: W. Pfeffer ()
Datum: 09.08.2023

Kalkulatorische Verluste werden toleriert. Es sollte aber nicht so knapp kalkuliert werden, dass Verluste wahrscheinlich sind.

Re: Busfahrten zu Auswärtsspielen
von: DominikB. ()
Datum: 29.08.2023

Ich habe jetzt den Fall, dass nicht ausreichend Leute zusammen kommen werden zu dem Fahrtpreis der kostendeckend ist.(obwohl sie vorher noch interessiert waren),
Ich kann aber ohne Kosten nicht mehr stornieren. (50% Ausfallkosten wären zu tragen)

Ist das unschädlich für den Verein für Kinder /Spieler aus unserem Verein die Mitfahrt für einen ermäßigten Betrag von 15 Euro zu ermöglichen? (Jugendfahrt/Teambuilding)

So hat der Bus bei Vollauslastung keine 1000 Euro Minus sondern nur 500 und wir können den "Schaden" reduzieren. Unser wirtschftlicher Betrieb ist ausreichend im Plus.

Re: Busfahrten zu Auswärtsspielen
von: pfeffer ()
Datum: 29.08.2023

In Fällen solcher Fehlkalkulation sind Verluste in wirtschaftlichen Bereich unschädlich.