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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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AfA
von:
Britta
()
Datum: 24.02.2019
Hallo,
wenn 25 Sportgeräte zu je 50 Euro = 1250 Euro beschafft wurden,
dann ist das weder GWG noch Investitionsgut, sondern fällt in den normalen Aufwandsbereicht - rcihtig?
VG Britta
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Re: AfA
von:
pfeffer
()
Datum: 24.02.2019
Wenn die Geräte getrennt genutzt werden können, sind sie GWG.
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Re: AfA
von:
Britta
()
Datum: 24.02.2019
ja, können sie,
aber ich dachte erst ab 150 Euro GWG
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Re: AfA
von:
pfeffer
()
Datum: 24.02.2019
Die GWG-Grenze ist seit 2018 250 bzw. 800 Euro.
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