Re: Verbuchung geschenkter Anteile an einer gGmbH
von: Pia-BER ()
Datum: 31.07.2023
Hallo Herr Pfeffer,
wenn wir die GmbH Anteile auf ein Spenden- oder Schenkungskto buchen, betrifft das den ideellen Bereich und die dazugehörigen Kosten der Notarin aber in der Vermögensverwaltung erfassen, haben wir einen Verlust im Bereich der Vermögensverwaltung (und zwar um die 9.500 Euro).
Ist das nicht gemeinnützigkeistgefährdend? Wir werden mit diesen Anteilen auch zukünftig keine Gewinne erwirtschaften, der der Gewinn in der gemeinnützigen GmbH verbleibt, so dass wir den Verlust auch nicht in den nächsten Jahren aus dem Vermögensbetrieb decken könnten. Ist das ein Problem?
Mit freundlichen Grüßen
Pia Heuer