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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verbuchung geschenkter Anteile an einer gGmbH
von: Pia-BER ()
Datum: 27.07.2023

wir haben als gemeinnütziger Verein Geschäftsanteile einer gGmbH in Höhe von Euro 10.000 geschenkt bekommen. Wie verbuche ich nun die Schenkung (wir erstellen Bilanzen)? Auch fielen im Rahmen dessen Notargebühren an. Gehören sowohl die Schenkung als auch die Notargebühren dem Bereich der Vermögensverwaltung an?

Vielen Dank für eine Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Pia Heuer / Berlin

Re: Verbuchung geschenkter Anteile an einer gGmbH
von: pfeffer ()
Datum: 27.07.2023

Den GmbH-Anteil würde man zum Nominalwert ins Bestandsvermögen buchen (0517 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften).
Die Notargebühren sind dagegen Aufwand der Vermögensverwaltung.

Re: Verbuchung geschenkter Anteile an einer gGmbH
von: Pia-BER ()
Datum: 27.07.2023

danke für die Antwort, aber welches Gegenkonto nehme ich für 0517 ?

MfG

Pia Heuer

pfeffer schrieb:
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> Den GmbH-Anteil würde man zum Nominalwert ins
> Bestandsvermögen buchen (0517 Beteiligungen an
> Kapitalgesellschaften).
> Die Notargebühren sind dagegen Aufwand der
> Vermögensverwaltung.

Re: Verbuchung geschenkter Anteile an einer gGmbH
von: pfeffer ()
Datum: 27.07.2023

Ein Spendenkonto.

Re: Verbuchung geschenkter Anteile an einer gGmbH
von: Pia-BER ()
Datum: 31.07.2023

Hallo Herr Pfeffer,

wenn wir die GmbH Anteile auf ein Spenden- oder Schenkungskto buchen, betrifft das den ideellen Bereich und die dazugehörigen Kosten der Notarin aber in der Vermögensverwaltung erfassen, haben wir einen Verlust im Bereich der Vermögensverwaltung (und zwar um die 9.500 Euro).

Ist das nicht gemeinnützigkeistgefährdend? Wir werden mit diesen Anteilen auch zukünftig keine Gewinne erwirtschaften, der der Gewinn in der gemeinnützigen GmbH verbleibt, so dass wir den Verlust auch nicht in den nächsten Jahren aus dem Vermögensbetrieb decken könnten. Ist das ein Problem?

Mit freundlichen Grüßen
Pia Heuer

Re: Verbuchung geschenkter Anteile an einer gGmbH
von: pfeffer ()
Datum: 31.07.2023

... haben wir einen Verlust im Bereich der Vermögensverwaltung (und zwar um die 9.500 Euro).

# Wie entsteht denn dieser hohe Verlust? Doch wohl nicht allein aus dem Notargebühren?

Wenn der GmbH-Anteil dauerhaft keine Erträge erwirtschaften, müssen die Kosten auch nicht in der Vermögensverwaltung gebucht werden.