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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vereinskleiderbestellung: wie verbuchen?
von: sercz ()
Datum: 27.07.2023

Hallo,

wir organisieren für unsere Mitglieder eine Bestellung von Vereinsbekleidung. Dabei gibt jedes Mitglied im Vorfeld an, welche Teile es haben möchte (Shirt, Hose, etc), der Verein führt dann zentral die Bestellung durch, bezahlt die Gesamt-Rechnung und zieht den individuellen Betrag vom Mitglied ein.

Unserem Verständnis nach sind das "durchlaufende Posten", d.h. weder als Ein- noch Ausgaben zu verbuchen. Ist das korrekt?

Zweite Frage: Falls wir- statt die Beträge 1:1 durchzureichen- Anpassungen an den "Verkaufspreisen" durchführen, dann ist das Wirtschaftsbetrieb, oder?
Wir haben beispielsweise das Problem, dass weniger Frauen als Männer-Shirts bestellt werden, deswegen der Mengenrabatt geringer ausfällt und in der Folge Frauen-Shirts teurer als Männershirts sind, was manche Mitglieder ungerecht finden. Hier würden wir gern die Preise angleichen.
Ggfs könnte der Kleiderverkauf auch irgendwann zu einer Einnahmequelle ausgebaut werden.

Dritte Frage: Es gibt die Idee, dass der Verein Bekleidung selbst anschaffen und über's Jahr an die Mitglieder verkaufen soll. Ist das dann, unabhängig davon ob der Preis angepasst wird, immer Wirtschaftsbetrieb?

Viele Grüße
sercz

Re: Vereinskleiderbestellung: wie verbuchen?
von: pfeffer ()
Datum: 27.07.2023

Unserem Verständnis nach sind das "durchlaufende Posten", d.h. weder als Ein- noch Ausgaben zu verbuchen. Ist das korrekt?

# Nein, bei einem durchlaufenden Posten müsste ein Vertragsverhältnis zwischen Mitglied und Händler bestehen. Das ist - ausweislich der Rechnung - nicht der Fall.
Die Einnahmen fallen deswegen in den wirtschaftlichen Geschäftbetrieb.

Damit wären auch die anderen Fragen beantwortet.

Re: Vereinskleiderbestellung: wie verbuchen?
von: sercz ()
Datum: 27.07.2023

Alles klar, danke!

Re: Vereinskleiderbestellung: wie verbuchen?
von: Turandot ()
Datum: 04.08.2023

Für den Fall, dass es für den Verein am Ende Null-auf-Null ausgehen soll, würde ich das ganze gar nicht über den Verein laufen lassen, sondern ein vertrauenswürdiges Mitglied (z.B. aus dem Vorstand) damit beauftragen die Bestellung durchzuführen und das Geld einzusammeln.
Damit hättet ihr den ganzen buchhalterischen Stress gar nicht, weil der Verein offiziell raus ist.

Inwiefern das bei der Variante mit den "Preisanpassungen" sinnvoll ist kann ich nicht beurteilen. Aber ich denke wenn es hier am Ende auch auf Null ausgehen soll dürfte das auch möglich sein.

Ich würde den Verein erst in dem Fall in die Sache hineinziehen, wo ein Teil der Kosten grundsätzlich übernommen werden soll (also z.B. in der Variante "Die Mitglieder zahlen pauschal einen symbolischen Betrag von 5 Euro, der Rest der Kosten trägt der Verein").