Sonderstatus Jugendfeuerwehr?
von: Marcel Duve ()
Datum: 27.01.2019
Ich bin Kassierer eines Feuerwehrvereins, wir sind seit einem Jahr gemeinnützig. Unsere Feuerwehr hat auch eine Jugendfeuerwehr, diese ist genau wie die Einsatzabteilung eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr sind auch genauso Mitglied im Verein.
Die Jugendfeuerwehr hat auch eine eigene Kasse mit eigenem Kassenwart und Kassenprüfer, dies ist in der Jugendordnung so festgelegt, welche wiederum Bestandteil der Vereinssatzung ist.
In den vergangenen Jahrzehnten (unter meinem Vorgänger) ist die Kasse der Jugendfeuerwehr nirgendwo offiziell aufgetaucht. Dies habe ich mit Beginn des letzten Jahres geändert, da ich in meinem Verantwortungsbereich als Vereinskassenwart keine "schwarze Kasse" dulden möchte. Natürlich habe ich in Zusammenarbeit mit dem Jugendkassenwart auch alle Geschäftsvorfälle und Belege auf entsprechenden Konten in der Vereinsbuchführung erfasst. Nach meinem Verständnis ist die Kasse der Jugendfeuerwehr aus Buchhaltungs- und Steuersicht genauso zu führen wie jede andere Kasse in einem Verein auch.
Der Vereinsvorsitzende reagierte jedoch ziemlich ungehalten und kam mit den Sätzen, die ich schon oft gehört habe wie z.B. "Das haben wir noch nie gemacht", "Ich kenne keinen Verein, der das so macht" usw. und ist der Meinung, es würde völlig reichen, nur Anfangs- und Endbestand zum Jahreswechsel zu erfassen. Denn so würden das alle machen.
Da ich ihn nicht von meiner Meinung überzeugen konnte, wollte ich hier mal fragen, mit welchen Gesetzestexten oder Verordnungen ich ihm schwarz auf weiß zeigen kann, dass ich Recht habe. Oder gibt es etwa tatsächlich irgendwelche Ausnahmen für Jugendfeuerwehren oder allgemein Jugendabteilungen? Ich kann es mir nur schwer vorstellen.