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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sonderstatus Jugendfeuerwehr?
von: Marcel Duve ()
Datum: 27.01.2019

Ich bin Kassierer eines Feuerwehrvereins, wir sind seit einem Jahr gemeinnützig. Unsere Feuerwehr hat auch eine Jugendfeuerwehr, diese ist genau wie die Einsatzabteilung eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr sind auch genauso Mitglied im Verein.

Die Jugendfeuerwehr hat auch eine eigene Kasse mit eigenem Kassenwart und Kassenprüfer, dies ist in der Jugendordnung so festgelegt, welche wiederum Bestandteil der Vereinssatzung ist.

In den vergangenen Jahrzehnten (unter meinem Vorgänger) ist die Kasse der Jugendfeuerwehr nirgendwo offiziell aufgetaucht. Dies habe ich mit Beginn des letzten Jahres geändert, da ich in meinem Verantwortungsbereich als Vereinskassenwart keine "schwarze Kasse" dulden möchte. Natürlich habe ich in Zusammenarbeit mit dem Jugendkassenwart auch alle Geschäftsvorfälle und Belege auf entsprechenden Konten in der Vereinsbuchführung erfasst. Nach meinem Verständnis ist die Kasse der Jugendfeuerwehr aus Buchhaltungs- und Steuersicht genauso zu führen wie jede andere Kasse in einem Verein auch.

Der Vereinsvorsitzende reagierte jedoch ziemlich ungehalten und kam mit den Sätzen, die ich schon oft gehört habe wie z.B. "Das haben wir noch nie gemacht", "Ich kenne keinen Verein, der das so macht" usw. und ist der Meinung, es würde völlig reichen, nur Anfangs- und Endbestand zum Jahreswechsel zu erfassen. Denn so würden das alle machen.

Da ich ihn nicht von meiner Meinung überzeugen konnte, wollte ich hier mal fragen, mit welchen Gesetzestexten oder Verordnungen ich ihm schwarz auf weiß zeigen kann, dass ich Recht habe. Oder gibt es etwa tatsächlich irgendwelche Ausnahmen für Jugendfeuerwehren oder allgemein Jugendabteilungen? Ich kann es mir nur schwer vorstellen.

Re: Sonderstatus Jugendfeuerwehr?
von: pfeffer ()
Datum: 27.01.2019

Es gibt da klare Vorgaben der Finanzverwaltung.
Z.B.: bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2018-06-19-aenderung-anwendungserlass-abgabenordnung-Einzelaufzeichnungspflicht.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Re: Sonderstatus Jugendfeuerwehr?
von: Marcel Duve ()
Datum: 27.01.2019

Ok, danke, das ist schonmal nicht schlecht. Ich schließe aus der Antwort, dass mein Vorgehen und meine Einschätzung korrekt sind.

Falls sich der Vorsitzende oder andere den verlinkten Text aber genau durchlesen, könnten sie über den Punkt 2.1.2 stolpern, in dem es u.a. heißt:
"[...] Die vorgenannten Grundsätze gelten für jeden, der eine gewerbliche, berufliche oder land- und forstwirtschaftliche, Tätigkeit selbständig ausübt. [...]"

Fällt da ein gemeinnütziger Verein auch drunter? Ich würde sagen ja, da wir zumindest manchmal auch Dinge machen, die in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fallen. Aber wie kann ich das belegen?
Ich komme gegen die in Jahrzehnten verkrusteten Strukturen und Denkmuster nur effektiv an, wenn ich meine Behauptungen auch beweisen kann.

Re: Sonderstatus Jugendfeuerwehr?
von: pfeffer ()
Datum: 27.01.2019

In anderer Weise, weil der einer strengen Mittelbindung unterliegt und deshalb Nachweise nach analogen Kriterien erbringen muss.

Re: Sonderstatus Jugendfeuerwehr?
von: Marcel Duve ()
Datum: 27.01.2019

Und wo finde ich das geschrieben?

Re: Sonderstatus Jugendfeuerwehr?
von: pfeffer ()
Datum: 27.01.2019

Im AEAO zu Zu § 63 Abs. 1:
"Den Nachweis, dass die tatsächliche Geschäftsführung den notwendigen Erfordernissen entspricht, hat die Körperschaft durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen (insbesondere Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, Tätigkeitsbericht, Vermögensübersicht mit Nachweisen über die Bildung und Entwicklung der Rücklagen) zu führen. Die Vorschriften der AO über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen ( §§ 140 ff AO) sind zu beachten."

Re: Sonderstatus Jugendfeuerwehr?
von: Marcel Duve ()
Datum: 27.01.2019

Das hilft mir weiter, danke.