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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Krankenkassenbeiträge
von: ASpringhut ()
Datum: 13.07.2023

Krankenkassenbeiträge wurde bei uns bisher auf 1705 gebucht. Das ist aber falsch, oder?
Ich würde das wie in Ihrem Buch machen, z.B. 2555 für IB.
Gehen die U1 Erstattungen dann wieder auf das gleiche Konto zurück und auch wenn wir Beiträge zu viel gezahlt haben und erstattet bekommen?

Re: Krankenkassenbeiträge
von: pfeffer ()
Datum: 13.07.2023

Auf ein Verbindlichkeitenkonto würde nur ein Bilanzierer buchen. Bei EÜR wird mit Zahldatum auf das entsprechende Aufwandskonto gebucht - z.B. 2555 für IB.

Die U-Erstattung würden als Erträge über ein eigenes Konto gebucht (wegen des Saldierungsverbots).
Lediglich direkte Beitragserstattungen könnte man auf das Aufwandskonto buchen.

Re: Krankenkassenbeiträge
von: ASpringhut ()
Datum: 07.09.2023

Auf welches Konto werden denn die U1 Erstattungen gebucht?

Re: Krankenkassenbeiträge
von: pfeffer ()
Datum: 07.09.2023

Ein eigenes Konto hat der DATEV-Vereinskontenrahmen dafür nicht. Es müsste unter sonstige Erlöse in den Bereich gebucht werden, in den die Lohnkosten fallen.

Re: Krankenkassenbeiträge
von: ASpringhut ()
Datum: 07.09.2023

Danke sehr!