Aufmerksamkeiten
von: ASpringhut ()
Datum: 06.07.2023
Hallo,
wie werden folgende Fälle kontiert:
Keine Bewirtung liegt vor bei der Gewährung von Aufmerksamkeiten in geringem
Umfang (Kaffee, Tee, Gebäck), z. B. anlässlich betrieblicher Besprechungen.(Ihr Buch S. 32)
Alles Gute,
André