Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufmerksamkeiten
von: ASpringhut ()
Datum: 06.07.2023

Hallo,
wie werden folgende Fälle kontiert:

Keine Bewirtung liegt vor bei der Gewährung von Aufmerksamkeiten in geringem
Umfang (Kaffee, Tee, Gebäck), z. B. anlässlich betrieblicher Besprechungen.(Ihr Buch S. 32)

Alles Gute,
André

Re: Aufmerksamkeiten
von: ASpringhut ()
Datum: 06.07.2023

Einmal für den ideellen Bereich und auch für den umsatzsteuerfreien Zweckbetrieb.

Re: Aufmerksamkeiten
von: pfeffer ()
Datum: 06.07.2023

Das würde ja nachdem als Aufmerksamkeit im Rahmen der Mitgliederpflege gebucht werden oder (bei Mitarbeitern) als Sachlohn (Aufmerksamkeiten).

Re: Aufmerksamkeiten
von: ASpringhut ()
Datum: 11.07.2023

Und wenn es für die Mitarbeiter im ideellen Bereich ist, nicht für die Mitglieder?
pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Das würde ja nachdem als Aufmerksamkeit im Rahmen
> der Mitgliederpflege gebucht werden oder (bei
> Mitarbeitern) als Sachlohn (Aufmerksamkeiten).

Re: Aufmerksamkeiten
von: pfeffer ()
Datum: 11.07.2023

(Bezahlte) Mitarbeiter sind die eigentlich begünstigte Zielgruppe. Soweit also kein Problem.