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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spende bei abgekürztem Zahlungsweg
von: Julia Schmidt ()
Datum: 14.11.2018

Guten Tag,

darf der Konto- bzw. Kassestand zum Buchen bei abgekürztem Zahlungsweg kurzzeitig im Minus sein?
Beispie: Bestand 500 Euro, eingehende Rechnung über 1200 Euro. Gegen Zuwendungsbestätigung wird auf Begleich der Rechnung verzichtet.

Vielen Dank für Ihre Hithilfe!

J.Schmidt

Re: Spende bei abgekürztem Zahlungsweg
von: pfeffer ()
Datum: 14.11.2018

Nein, eine Kasse muss "sturzfähig", d..h. das Kassenbuch immer den tatsächlichen Bestand ausweisen.
Deswegen ist ein Minusbestand nicht möglich und zulässig. Das lässt sich aber über Interimskonten (Geldtransfer) vermeiden.

Re: Spende bei abgekürztem Zahlungsweg
von: Mieze ()
Datum: 16.11.2018

Hallo,

mit einem Bankkonto könnte man im Minus sein (sofern es die bank zulässt) aber aus einem Portemonai kann man nicht mehr herausnehmen, als drin ist.

Liebe Grüße aus Berlin
von Renate