KFZ-Verkauf = Welcher Bereich
von: Marcel Duve ()
Datum: 11.11.2018
Wir (ein gemeinnütziger Feuerwehrverein) haben vor kurzem einen alten VW-Bus, der als Mannschaftstransportwagen für Einsätze, aber auch für Vereinsfahrten und Jugendfeuerwehr diente, an eine Privatperson (kein Vereinsmitglied) für 2.300€ verkauft.
Muss ich die Einnahmen im wirtschaftlichen GB buchen oder zählt das in einen anderen Bereich? Dem Zweckbetrieb würde ja entgegenstehen, dass wir in Konkurrenz zu Autohändlern treten?! Oder gilt das nur bei wiederkehrender Betätigung? Und ideellen Bereich kann ich ja auch ausschließen, oder? Zumindest diente das Fahrzeug unmittelbar zur Erreichung der Satzungsziele.