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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Auslagenersatz und Vorsteuerabzug
von: Turandot ()
Datum: 26.06.2023

Bei uns im Verein ist es gängige Praxis, dass Mitglieder Besorgungen für den Verein tätigen und die entsprechenden Kosten erst einmal selbst vorlegen. Sie erhalten diese Kosten dann vom Verein erstattet, nachdem sie die entsprechenden Nachweise einreichen.

In der Vergangenheit wurde die Buchhaltung überwiegend durch einen Steuerberater durchgeführt. Da lief es dann folgendermaßen ab:
Wurde ein einfacher Kassenbon (OBI, Aldi, etc.) eingereicht, dann wurde die enthaltene MwSt als Vorsteuer verbucht. Hat das Mitglied jedoch eine komplette Rechnung (mit Anschrift und Rechnungsempfänger) abgegeben, dann wurde diese nur dann mit Vorsteuer gebucht, wenn als Rechnungsempfänger explizit der Verein genannt wurde. Stand hingegen der persönliche Name des Mitglieds auf der Rechnung, dann wurde die Rechnung komplett ohne Vorsteuer verbucht. Was für den Verein letztlich ja teurer war.

Prinzipiell erscheint mir dies auch logisch, aber ist das zwingend so?
Kann man nicht u.U. dennoch die Vorsteuer geltend machen… also wenn offensichtlich ist, dass die Leistung nicht für das Mitglied, sondern den Verein erfolgt ist?

Re: Auslagenersatz und Vorsteuerabzug
von: pfeffer ()
Datum: 26.06.2023

Nein, § 14 UStG verlangt - außer bei Kleinbetragsrechnungen bis 300 € - die Anschrift des Rechnungsempfängers. Sonst ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Natürlich muss dabei der Verein der Rechnungsempfänger sein, sonst wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.



Edited 1 time(s). Last edit at 26.06.2023 by pfeffer.